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RubrikAtemschutz zurück
ThemaG26.316 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW802464
Datum16.01.2015 16:36      MSG-Nr: [ 802464 ]9058 x gelesen

Das Thema wurde hier schon einmal diskutiert.

Wenn ich beim Querlesen nichts relevantes übersehen habe:

Grundsätzlich galt bei der G26.3 für den Einsatz im Rettungswegen, dass die (ggf. korrigierte) Sehschärfe auf beiden Augen mindestens 0,7 betragen muss. Seit einiger Zeit gilt aber offensichtlich, dass bei langjähriger Einäugigkeit und einer Sehschärfe von 0,8 kein Ausschlussgrund mehr vorliegt.

Weiterhin liegt natürlich der genaue Umfang der Untersuchung und ihre Bewertung weitgehend im Ermessen des durchführenden Arztes, und es gibt offensichtlich recht viele einäugige Geräteträger.

Zum zweiten Teil der Frage:
Ob die Eignung nach G26 Voraussetzung für die Tätigkeit im Einsatzdienst ist, entscheidet auch wieder jede Feuerwehr für sich.
Da du aber offensichtlich schon aufgenommen worden bist (oder bist du noch Anwärter/JF?), kann man dich m.E. nicht so ohne weiteres aus der Einsatzabteilung ausschließen.

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