Geschrieben von werner von Landesgesetz.Die Freiwilligen Feuerwehren in allen Ortschaften gewährleisten im ganzen Land flächendeckend den Personen- und Sachschutz bei Bränden und anderen Notfällen. Flächendeckend heißt, dass in allen bewohnten Gebieten unseres Landes innerhalb von höchstens 5 bis 10 Minuten nach Alarmierung ein Ersteinsatz durch die Feuerwehr erfolgt
Kann man das als Hilfsfrist ansehen?
Wenn ja, dürfte das noch interessant werden, denn laut g.maps benötigt man von Klausen nach Waidbruck schon mindestens 9 Minuten. Wenn ich nun noch die paar Minuten für das Ausrüsten dazu nehme, wird das nichts, mit den 10 Minuten.
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