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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRLP: Kostenersatz nach § 36I LBKG, Personalkostenpauschalen etc.7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP802908
Datum27.01.2015 22:17      MSG-Nr: [ 802908 ]2935 x gelesen

Kurzer Überblick über die bisherige Resonanz zu meinen Fragestellungen:
Es wurden bisher nur sehr wenige Satzungen im Land bereits geändert, die gewählten Erhebungszeiträume sowie die daraus errechneten Personalkostensätze variieren, wie eigentlich zu erwarten, schon recht ordentlich, z.B.:
Erhebungszeitraum 9 Monate - 4 EUR
Erhebungszeitraum 36 Monate - 7,68 EUR
Erhebungszeitraum 12 Monate - 18,50 EUR
Erhebungszeitraum 12 Monate - 28 EUR
In einer VG gab es lediglich eine erste "Probeberechnung" (Zeitraum ist mir nicht bekannt), die in einem Kostenansatz für eine Einsatzkraft in einer Einsatzstunde von ganzen 19 Cent endete. Manche Kommunen arbeiten aus verschiedenen Gründen ganz bewußt mit der alten, vom OVG gekippten Pauschale weiter. Ein Aufwand fürs Ehrenamt wird nur selten festgestellt. Hier und da werden die Einsatzkräfte aber wohl schon durch die Blume "eingeladen", in einem zukünftigen Erhebungszeitraum ruhig mal überdurchschnittliche Echtkosten zu verursachen (z.B. Lohnausfälle, die i.d.R. nicht geltend gemacht werden, dann kurzzeitig zu beantragen)...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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