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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Erste-Hilfe Kurs verkürzt auf 9 Stunden - und was macht die Feuerwehr? | 104 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 802965 | ||
Datum | 29.01.2015 11:39 MSG-Nr: [ 802965 ] | 37702 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael R. Da die FwDV 2 von 16 UE ausgeht können 9 UE nicht reichen.Nicht unbedingt. Wenn die 16 UE in der DV2 explizit deshalb aufgenommen wurden, weil die "Lebensrettenden Sofortmaßnahmen " zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorschrift eben 16 UE beinhalten, kann die DV nun auch so ausgelegt werden, dass die 9 UE reichen. Und mir persönlich würden diese auch absolut ausreichen, denn man darf doch nicht vergessen, dass es sich hierbei um den Zeitansatz in der Grundausbildung handelt. Viel wichtiger ist doch, diese Kenntnisse dann auch angemessen fortzubilden. Das geht beim TM 2 schon los, der nach DV 2 auch noch 4 UE "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" beinhalten soll, die so an sich in keinen reinen EH-Lehrgang passen und demnach recht frei zu gestalten sind. Wem halt die 9 UE nicht reichen, und sich unbedingt ein Stückchen an die DV 2 klammern will, landet doch wieder bei 13. Und das dauert dann über die gesamte Feuerwehrkarriere fort. Wie oft ändern sich Inhalte der Ersten Hilfe? Und wenns nur das Liedchen ist, nach dessen Takt der Ausbilder die Rea empfiehlt ;-) Deshalb sehe ich hier den für uns maßgeblichen Schwerpunkt der Erste-Hilfe-Kenntnisse in den Feuerwehren: Informiert bleiben, aktuell bleiben, zeitgemäß handlungsfähig bleiben, sowohl als echte Erste Hilfe als auch als Unterstützung für die weiße Fraktion. Da kann man sich dann auch gerne an den 9 UE "Fortbildung" der BAGEH orientieren, oder mehr, oder inhaltlich abgewandelt/fachspezifischer... Aber die 9 UE als "Grundausbildung" in Erster Hilfe reichen völlig aus. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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