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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | zu Beordern von Fahrzeugen | 9 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 802991 | ||
Datum | 29.01.2015 16:02 MSG-Nr: [ 802991 ] | 5424 x gelesen | ||
Hallo, "beordern" im nicht-militärischen Sinne heißt mal banal gesprochen, dass man sich das entsprechende Ausrüstungsteil eben im Einsatzfall von einem "Zivilisten" anfordert und der es entsprechend heraus geben muss. Ähnliche Duldungspflichten gibt es auch heute noch in den meisten Katastrophenschutzgesetzen. Entsprechende Formulare usw. standen den KatS-behörden zur Verfügung. Beorderung im militärischen Sinne waren m.W. deutlich detaillierter geplant und teilweise waren bestimmte Fahrzeuge schon "ausgeguckt". Es gab in den Beständen der Bundeswehr entsprechende Ausstattungssätze für die entsprechenden Fahrzeuge. Davon unterscheiden muss man die "Beorderung" eines Reservisten, die damit erstmal nichts zu tun hat. ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !! | ||||
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