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Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
Thema | Werbung fürs Forum bzw -Markt... | 9 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 803149 | ||
Datum | 01.02.2015 15:43 MSG-Nr: [ 803149 ] | 2448 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sascha H. In erster Linie weiß ich noch nicht mal ob eine Kommune überhaupt Gewerblich ist. Schließlich kann sie dir keine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. ausstellen. Ebenso kann sie auch keine MwSt. absetzen.Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes Ende 2012 (und vorher schon gleichlautender EU-Richtlinien) ist das so pauschal nicht mehr richtig. Allerdings ist die Umsetzung dieses Urteils in die entsprechenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften bis heute noch nichtmal ansatzweise so, dass man da verständliche und vernünftige Abgrenzungskriterien hätte, die man halbwegs pauschal ansetzen könnte. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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