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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | TLF 16/25 | 20 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 803160 | ||
Datum | 01.02.2015 18:52 MSG-Nr: [ 803160 ] | 9179 x gelesen | ||
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Es gab ja Anfragen an den Normausschuss, Staffelbesatzung beim TLF 3000 zuzulassen. Das wurde nicht umgesetzt, weil: Dieser Wunsch wurde von einigen Feuerwehren vorgebracht, bei denen der Ersatz eines alten TLF 16/25 mit normativ vorgesehener Staffelbesatzung ansteht und die momentan durch LF 20 ersetzt werden. Die Fahrzeuglänge könnte hinsichtlich der Stellplatzgröße im Feuerwehrhaus zu Problemen führen, da das alte TLF 16/25 mit 7,5 m Länge bei bestehenden Stellplätzen älterer Feuerwehrhäuser meist noch problemlos eingestellt werden konnte, während das neue LF 20 mit 8,6 m Länge dann die Mindest-Sicherheitsabstände nicht mehr zulässt bzw. Schränke o.ä. im hinteren Stellplatzbereich nicht mehr möglich sind. Zudem bilden fahrbare Haspeln an Steigungen und im Gelände ein Gefahrenpotential, da sie aufsitzen können. Ich hätte mir dies auch gewünscht. Beim GW-L1 ist Staffel möglich, beim GW-L2 Pflicht. Wie das zur Fahrzeugbeladung und dem eigentlich logistischen Hintergrund dieser Fahrzeuge passt... Wenn man da einen eigenständigen Einsatz mit Personalstärke Staffel für sinnvoll hält, ist es eigentlich unsinnig, dies bei einem TLF 3000 generell zu verneinen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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