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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | TLF 16/25 | 20 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 803217 | ||
Datum | 01.02.2015 21:13 MSG-Nr: [ 803217 ] | 8702 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Beim GW-L1 ist Staffel möglich, beim GW-L2 Pflicht. Wie das zur Fahrzeugbeladung und dem eigentlich logistischen Hintergrund dieser Fahrzeuge passt... Wenn man da einen eigenständigen Einsatz mit Personalstärke Staffel für sinnvoll hält, ist es eigentlich unsinnig, dies bei einem TLF 3000 generell zu verneinen. das eine ist fachlich so unsinnig wie das andere, wenn man die jeweiligen Verwendungszwecke so ansieht, beides sind nach bisheriger Lesart Ergänzungsfahrzeuge zu den Basisfahrzeugen... Logistikfahrzeuge werden aber vermehrt zu "Ersatz-LF", bis hin zu PA im Innenraum, fest verbauten Wassertanks uvm.... Das schränkt die Beladung der Fahrzeuge für den Logistikzweck maximal ein UND verteuert das Gesamtfahrzeug UND führt je nach Ausführung zu massiven technischen Problemen (nicht umsonst musste die entsprechende Norm quasi mit Ansage kurz nach Erscheinen für den GW-L2 schon nachgebessert werden - und viele Konzepte möchte ich gar nicht näher untersuchen müssen..., von den GW-L1 mit Staffelkabine und vermeintlich 3,5 t ganz zu schweigen....) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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