Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | wenn eine 'Dorffeuerwehr' ein Festival mit 70.000 Besuchern betreut... | 109 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 803229 |
Datum | 01.02.2015 22:50 MSG-Nr: [ 803229 ] | 45423 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Staffellöschfahrzeug
Staffellöschfahrzeug
Geschrieben von Florian B.Mit einheitlichen Eigenschaften (z.B. im Bezug auf Gewicht)
Hm, ein LF 20 wiegt auch mehr als ein LF 16/12 - unterscheidbar? Am Funk nicht wirklich...
Geschrieben von Florian B.Einheitlich führbar (z.B. MLF rund 8 Tonnen, Waldweg, geht)
Naja, Waldwege ist immer wieder ein genanntes Argument, insbesondere in Bezug auf Gewicht.
DAS sehe ich ehrlich egsagt recht unkritisch.
Irgendwie kommt ja auch das Holz aus dem Wald.
Auf den "Waldautobahnen" ist es schlicht und ergreifend wurscht, von denen würde ich aber auch mit einem 6,3 t TSF-W oder nem 8 t MLF nicht unbedingt freiwillig runterfahren....
Ein Punkt wäre für mich noch die schiere Größe des Fahrzeuges - da ist das Fahrzeug gleich mit dem 8t Pendant....
Geschrieben von Florian B.Für MTWs und MZFs existieren in der Regel Länderweisungen. Wo ist die Länderweisung SH für ein StLF 10/25?
In welchen Ländern gibt es die Weisungen denn?
Bayern, RLP. Dann wirds schon dünn oder?
Fürs StLF hast du Hessen... ISt dann übrigens ein 14-Tonner....
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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