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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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Löschgruppenfahrzeug
Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaWarnwestenbefreiung mit Funktionsweste20 Beiträge
AutorFred8dy 8R., Utting / Bayern803261
Datum02.02.2015 14:28      MSG-Nr: [ 803261 ]11205 x gelesen

Das stimmt, es ist nur Möglich das Warnbekleidung in den Farben Gelb, Warnrot und Orange nach der DIN EN ISO 20471 zertifiziert wird. Andere Farben sind aus meiner Sicht nur möglich, wenn ein Schutzkleidungshersteller die Funktionsweste entsprechend fertigt und sie dann direkt in Kombination (vielleicht als zertifiziertes Zubehör, keine Ahnung...) mit der Jacke nach der DIN EN 469 mit zertifizieren lässt. Hier spielt dann die eigentliche Jackenfarbe keine Rolle mehr solang die Reflexstreifen stimmen.

Hier den Punkt Gefährdungsbeurteilung anführen finde ich falsch. Kleines Beispiel: der Gruppenführer steigt aus dem LF aus um bei einem Verkehrsunfall (Fahrzeug in Rechtskurve linker Seite von der Fahrbahn abgekommen, hängt jetzt an einem Baum) die erste Erkundung vorzunehmen. Da er hierfür die Straße überqueren muss, ist er zwangsläufig als passiver Verkehsteilnehmer zu werten und sollte gemäß den Vorgaben der GUV entsprechende Warnkleidung tragen. Daher kommt auch meine Frage.
Das man immer aufpasst, die Gefahr nach bestem Wissen beurteilt und dementsprechend handelt ist ja selbstverständlich. Aber das Tragen von Warnbekleidung heist ja nicht, das man auf einmal von einer Gefährdungsbeurteilung ausgenommen ist. Ich würde auch mit Warnweste ungern eine viel befahrene Landstraße überqueren.

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