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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Warnwestenbefreiung mit Funktionsweste | 20 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 803266 | ||
Datum | 02.02.2015 15:12 MSG-Nr: [ 803266 ] | 11290 x gelesen | ||
Geschrieben von Freddy R. Doch wie sieht es aus, wenn die Schutzkleidung durch das Tragen einer Funktionsweste überdenkt wird? oder durch ein Atemschutzgerät, oder durch einen Schutzanzug, der keine Warnstreifen hat (Einmalschutzkleidung, CSA etc.)..? Sind die überhaupt für den Einsatz im Straßenraum zugelassen - und wie kann man das nur verantworten? Ob die überhaupt versichert sind...? Du findest einiges zu dem Thema in älteren Diskussionen, nur ein paar Einstiegsbeispiele... http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=596244 http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=449835 Fazit: es ist nicht möglich, für alle Einsatzkräfte jederzeit im Straßenraum eine "zulässige" Kennzeichnung zu erreichen. Die erste Aufweichung war daher die Akzeptanz von entsprechend bestreifter Bekleidung in "Etwa-Wirkung" und die nächste ist, die Warnwesten so auszugestalten, dass es grob bei der Wirkung bleibt (also mit Reflexstreifen). Es ist natürlich sinnvoll, den Kräften am Rande der Einsatzstelle bzw. im Bereich der Verkehrsabsicherung oder direkt im Straßenraum mit fließendem Verkehr, dann Warnwesten anzuziehen, wenn das geht... aber auch das geht nicht immer... (vgl. PKW-Brand auf mehrspuriger Straße...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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