Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | wenn eine 'Dorffeuerwehr' ein Festival mit 70.000 Besuchern betreut... | 109 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 803267 |
Datum | 02.02.2015 15:17 MSG-Nr: [ 803267 ] | 45609 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tragkraftspritze
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Habe schon eine passende Stelle gesucht um hier abzuspalten, aber noch nicht wirklich eine gefunden...
Geschrieben von Martin D.Off topic wäre sicherlich die Frage, warum man irgendwann angefangen hat, die "Erstangreifer" immer mehr aufzurüsten und für alle Eventualitäten zu "bewaffnen" und für wen das von Interesse war. Ich vermute mal, das ging schon in der Zeit los als man weitestgehend genormte bzw. aufbaugleiche Einheitsfahrzeuge hatte, und die notwendige und gängige Ausrüstung der Feuerwehr begann umfangreicher zu werden, vielleicht 60er Jahre grob als Hausnummer. Wenn ich mir hier ein paar Chroniken der Wehren im Kreis ansehe, begann da so langsam die Verbreitung z.B. von PA. Die eine Kommune hat mal sechs Stück gekauft, die andere vier, die andere nur drei, die wurden dann auf vorhandenen Fahrzeugen irgendwie untergebracht. Da war dann auch mal ne Zeitlang ein PA auf einem Fahrzeug verlastet, weil dort noch Platz war. Ein Rüstsatz wird beschafft, landet anstelle der TS im TSF, der Rest der Beladung blieb gleich, weil man mehr zu dem Hydrauliksatz mit Schere noch nicht unterbringen musste etc. Die Norm ist solchen Neuerungen dann u.U. schonmal hinterher gelaufen. Und die Wehren kannten es z.T. gar nicht anders, Neuerungen mussten irgendwie verladen werden, gleich neue Fahrzeuge mit neuen Aufgaben zu bekommen war wohl eher der seltenere Fall. So wirklich einheitlich waren die Fahrzeuge damals, was die Beladung anbelangt, auch nicht.
Dann kommt der Aspekt Tankinhalt dazu. Als die TLF 16 genormt waren, war es an Löschfahrzeugen mit Wassertank noch nicht weit her. Ein LF 16 hatte zwar 800l dabei, aber damals waren 800l wohl schon noch anders zu sehen als heute, die Wasserversorgung durchs Hydrantennetz oder im Außenbereich ebenfalls anders, so dass man halt lieber das Wasser des TLF 16 dabei hatte. Und die wurden dann eben mit dem, was sonst noch so mitgeführt werden musste, zusatzbeladen. Die reine Normbeladung ließ ja auch genug Platz und Gewicht frei, die Notwendigkeit der höheren z.B. Schlauchmenge eines LF hat man so wohl auch eher nicht gesehen, da ja am Ende doch immer noch andere Fahrzeuge dabei waren, wenn mal wirklich diese Menge für den Löschangriff benötigt wurde.
Mit dem LF 16/12, bzw. der 1. Typenreduzierung in den 90ern, hatte man ein Fahrzeug geschaffen was diese wohl vorher schon normativ gedachte Unterscheidung von LF und TLF hätte verwirklichen können. Warum es nicht geklappt hat? Zum Teil wirklich konservatives Denken in den Wehren, zum Teil aber auch die Nutzungsdauer solcher Fahrzeuge, wer ein altes LF ausmusterte und ein jüngeres TLF noch im Bestand hatte, blieb dann gerne zum Erstangriff bei letzterem. Und das aufgrund dessen Beladung auch ohne im Einsatz dadurch Nachteile zu haben. Die Personaldecke bzw. verfügbares nachrückendes Personal war auch noch genug vorhanden, bzw. mehr wie heute, wenn dann doch mal ein Schlauch, ein Feuerwehrmann oder sonstwas fehlte war das LF eh schon da.
Nur irgendwann wurde es dann auch aus diesen Personalgründen nötig, Fahrzeuge mehr darauf zu konzipieren, dass auch mal mit dem "Erstangreifer" wirklich ein auch materiell umfangreicherer Einsatz ohne weitere Fahrzeuge/Nachrücker möglich war. Das führte dann zu eierlegenden Wollmilchsäuen, die dann irgendwann als HLF20 auch in der Norm standen...
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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