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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaErstangreifer, war: wenn eine 'Dorffeuerwehr' ein Festival25 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz803311
Datum03.02.2015 10:19      MSG-Nr: [ 803311 ]9854 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.ja, weil das Bundesland Bayern erkannt hat, dass die meisten TSF-Feuerwehren da eh riesige Probleme mit haben, das reell auszufüllen (4 PA, heißt normalerweise so grob 15 - 30 Geräteträger je nach Verfügbarkeit, um die einigermaßen akzeptabel besetzen zu können...)

Und dann lass ich PA einfach in der Fläche weg, weil ich nicht 24/7 den Einsatz mit 4 Geräten abdecken kann? Wenn das der Weisheit letzter Schluß ist, käme auch bei uns erst eine Feuerwehr aus 30km Entfernung mit PA. Wir können auch nicht 24/7 4 PA-Träger garantieren, das können aber auch selbst größere Wehren im Umkreis nicht zu 100%. Wenn ich aber gesetzliche Vorgaben in 50 oder 70% der Zeit erfüllen kann, ist das auf jeden Fall besser als sie gar nicht zu erfüllen.

In RLP sind zwar die Ortsgemeinden noch eigenständig, die Feuerwehren aber sind Aufgabe der Verbandsgemeinden, zumeist gibt es aber in jedem Teilort noch Einheiten der Feuerwehr, was aber zur Erfüllung der Hilfsfristen oft auch nötig ist (der zentrale Ort unserer VG liegt z.B. in 12km Entfernung). Schau ich aber über die Grenze zum Saarland, ist es dort genauso. Die Ortsgemeinden sind zwar nicht mehr eigenständig, aber in jedem Teilort gibt es noch Feuerwehreinheiten. Von anderen Bezeichnungen mal abgesehen (RLP: Wehrleiter <-> SL: [Gemeinde-]Wehrführer, RLP: Wehrführer <-> SL: Löschbezirksführer) mal abgesehen, ist die Struktur aber 1:1 vergleichbar. Wie das in Bayern ist, entzieht sich meiner Kenntnis. In RLP zumindest hat man trotz eigenständiger Ortsgemeinden das Feuerwehrwesen schon eine Ebene höher zusammengefasst.

Gruß,
Michael

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