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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaGerätetasche für Atemschutztrupps23 Beiträge
AutorJoha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern803321
Datum03.02.2015 14:47      MSG-Nr: [ 803321 ]10018 x gelesen

Geschrieben von Volker C.Und die Zulassung? Wir haben Dräger PA und Dräger bietet nichts an, was kompatibel ist UND Zulassung hat.

Ich glaube, es wäre an der Zeit, zur unendlichen Mär der "erloschenen Zulassung", richtigerweise ja eigentlich Produkthaftpflicht, einen Beitrag für die FAQ zu schreiben.

Dem Unfallversicherer ist es egal, ob da ein Holster dran ist oder nicht, solang hierfür eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert wurde. Und der Hersteller? Ja, der Hersteller muss, auch um Regressanforderungen abweisen (!) zu können, im Schadenfall erstmal nachweisen, dass die angebrachten, nicht geprüften Holster Ursache für das wie auch immer geartete Versagen des PA waren.

Warum tun sich die Feuerwehren damit so schwer?

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