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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Persönliche Schutzausrüstung
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
RubrikAtemschutz zurück
ThemaGerätetasche für Atemschutztrupps    # 23 Beiträge
AutorGera8ld 8W., Magdeburg / Sachsen-Anhalt803362
Datum03.02.2015 22:18      MSG-Nr: [ 803362 ]10038 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Peter L.Dann verrat mal wo da was zu den Holstern steht.

Das ist jetzt schade, das es in diese Richtung abdriftet.

Johannes hat das schon ganz treffend geschrieben:

Geschrieben von ---Johannes J.--- Ich glaube, es wäre an der Zeit, zur unendlichen Mär der "erloschenen Zulassung", richtigerweise ja eigentlich Produkthaftpflicht, einen Beitrag für die FAQ zu schreiben.

Dem Unfallversicherer ist es egal, ob da ein Holster dran ist oder nicht, solang hierfür eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert wurde. Und der Hersteller? Ja, der Hersteller muss, auch um Regressanforderungen abweisen (!) zu können, im Schadenfall erstmal nachweisen, dass die angebrachten, nicht geprüften Holster Ursache für das wie auch immer geartete Versagen des PA waren.


Letztendlich sollte man grundsätzlich feststellen:

- Die Unfallkasse zahlt zunächst immer, egal was schief gelaufen ist, eingesetzt wurde usw (Regress möglich)
- Im Falle eines Unfalles müsste nachgewiesen werden, dass die Veränderungen an der PSA - Hier Hinzufügen von Holstern an der PA Begurtung - (mit-)ursächlich für einen Unfall ist.

=> Sollte also der PA nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert haben, liegt es am Hersteller den Beweis zu erbringen, dass dies an dem Holster liegt => Beispiel: "Holster ist in Flammen aufgegangen und hat die Mitteldruckleitung durchgebrannt, Ersticken des Feuerwehrmannes durch mangelnde Luftversorgung in giftiger Atmosphäre"

Hier setzt die Gefährdungsbeurteilung an. Welche Szenarien können im (Worst Case) eintreten - Was passiert dabei. Wie hoch ist die EIntrittswahrscheinlichkeit, die Schadenshöhe = resultierendes Risiko. Welche Abhilfemaßnahmen sind möglich?

Geschrieben von ---Johannes J.--- Warum tun sich die Feuerwehren damit so schwer?

Ewiges wiederholen von S...parolen / Halbwahrheiten. Mangelndes Interesse sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Weg des geringsten Widerstandes.

Ich denke hier wäre aber generell mal eine Stellungnahme von vfdb, DFV, AGBF etc nötig. Gerne auch mit Muster Gefährdungsbeurteilung,

In anderen Bereichen ist es den meisten Feuerwehrleuten komischer Weise relativ zum Beispiel beim Einsatz von beliebigen Helmlampen mit beliebigen Adaptern. Und wie war das noch mit dem Temperaturbereich für den Pressluftatmer eigentlich ausgelegt sind? ;-)

Aber vielleicht hat ja wirklich jemand die Muße das mal ins Reine für eine FAQ zu schreiben.

Ansonsten würde ich mich freuen zurück zum Thema zu kommen.

Kameradschaftliche Grüße

Gerald

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