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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikAtemschutz zurück
ThemaGerätetasche für Atemschutztrupps23 Beiträge
AutorGera8ld 8W., Magdeburg / Sachsen-Anhalt803366
Datum03.02.2015 22:53      MSG-Nr: [ 803366 ]9520 x gelesen

Hallo Sebastian

Das ist durchaus richtig, was du schreibst. Letztlich vermute ich, das es bei mindestens 90 Prozent der Feuerwehren in Deutschland keine Gefährdungsbeurteilungen etc. gibt. Dort wo es welche gibt, wird es über den Ordner mit Stand vor 10 Jahren kaum hinaus gehen

Wie im Arbeitsschutz aber generell ist der Unternehmer, Dienstherr, Vorgesetzter hierfür in der Verantwortung

Wenn dieser wie im Fall Trier entscheidet er lässt das Anbringen von zusätzlicher Ausstattung am PA nicht zu, dann ist das unabhängig von der Begründung von den Mitarbeitern so zu akzeptieren. Oder es liegt anden Mitarbeitern den Dienstherren zu überzeugen.

Beides fußt im Idealfall auf einen Gefährdungsbeurteilung. Das ist dann auch nachvollziehbar. Auch im Falle des Unfalles

Grüße

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