Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | wenn eine 'Dorffeuerwehr' ein Festival mit 70.000 Besuchern betreut... | 109 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 803382 |
Datum | 04.02.2015 11:33 MSG-Nr: [ 803382 ] | 44223 x gelesen |
Gerätewagen Tragkraftspritze, spezifiziert in TR 12 RLP, Kastenwagen mit TSA Beladung inkl. vierteiliger Steckleiter, Besatzung 0/1/1=2
Kleinlöschfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Gerätewagen Sanitätsdienst, ggf um eine Ziffer ergänzt, die angibt, für wie viele Verletzte das Material ausgelegt ist.
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Vorausrüstwagen
Technische Richtlinie
Tragkraftspitzenanhänger
Gerätewagen Tragkraftspritze, spezifiziert in TR 12 RLP, Kastenwagen mit TSA Beladung inkl. vierteiliger Steckleiter, Besatzung 0/1/1=2
Tragkraftspitzenanhänger
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Sven R. dazu kann ich nur Fagen: Warum gibt es diese Technischen Richtlinien und damit auch immer neue Fahrzeugtypen eigentlich? Da kamen GW-TS, KLF, MLF STLF etc dazu (nicht nur aus RP) Auch das verursacht Kosten bei jedem Hersteller die immer alle Kunden tragen. Warum es die gibt? Zum Teil, an aktuelle und frühere gedacht, will ich nicht ausschließen dass es wirklich darum ging einfach "andere" Fahrzeuge zu haben. Zum Teil, gerade bei den aktuellen, sehe ich da aber wirklich vernünftige Ansätze, um Normenausreißer einzufangen, notwendige/einheitliche Standards zu setzen, und auch um Fahrzeuge preiswerter zu gestalten.
Aktuell gibt es folgende Richtlinien:
1 Gerätewagen-Gefahrgut / Mehrzweckfahrzeug - Gefahrstoffe (RP)
Inwiefern der GW-G von anderen abweicht, weiß ich nicht. Das MZF-G ist nichts anderes als ein MFZ3 mit der Beladung eines GW-G. Zum MZF 3 siehe später.
2 Mehrzweckfahrzeug-Dekon MZF (RP)
Diese Richtlinie definiert die Beladung eines MZF 2, dass somit zum MFZ-Dekon wird.
3 Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP)
Sehe ich kein Verteuerungspotential drin, dass was unsere MTF von herkömmlichen Kleinbussen unterscheidet ist quasi Blaulicht aufm Dach und Feuerlöscher im Kofferraum. Daneben noch ein paar Sicherheitsaspekte und Größenbeschränkungen, die man, da MTW ohne Norm, so ohne Richtlinie eben nicht fordern und abprüfen könnte.
4 Gerätewagen Sanitäts-,Betreuungs- und Verpflegungsdienst
Gerätewagen Sanität, GW-SAN
Gerätewagen Betreuung, GW-B
Gerätewagen Verpflegung, GW-V
Alles auch nur MZF 2, mit definierter Beladung, für den weißen KatS.
5 Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe MZF (RP)
Das ist die Richtlinie, auf der div. andere aktuelle aufbauen: Die Mehrzweckfahrzeuge. Neben dem Grundfahrzeug für eben diese anderen Gerätewagen ist dies auch der GW-L-Ersatz. Was wiederum bedeutet, dass wir in RLP auch große Logistiker kaufen können ohne dass die ne Staffelbesatzung haben müssen und einen Gerätekoffer spazieren fahren. Dass man beim MZF 1 Staffel "vorzugsweise" nennt, halte ich für einen kleinen Schönheitsfehler (aber Trupp ist ja dadurch auch nicht ausgeschlossen).
Diese MZF ernöglichen es, Logistiker wirklich "von der Stange" der Hersteller zu kaufen, so wie sie auch im zivilen Bereich genutzt werden, und dadurch ergibt sich bei diesen Fahrzeugen gegenüber der Norm-GW-L ein ordentliches Einsparpotential.
6 Vorausrüstwagen VRW (RP)
Zum Sinn des Fahrzeuges will ich mich mal nicht auslassen, der Aufbau allerdings ist mit TSF/TSF-W/MLF vergleichbar, kostensteigernd ist diese TR ebenfalls nicht.
7 Gerätewagen-Messtechnik GW-Mess (RP)
8 Gerätewagen-Atemschutz GW-A (RP)
Wie einheitlich derartige Fahrzeugtypen ohne Technische Richtlinie aussehen würden, kann ich nicht beurteilen. Dass hierdurch für die allgemeine Kundschaft eine Verteuerung erfolgt, bezweifel ich.
9 Tragkraftspritzen-Anhänger TSA (RP)
Sehe ich keine Verteuerung für die Allgemeinheit.
12 Gerätewagen-Tragkraftspritze ( GW-TS )
Absolut normaler Kastenwagen, den jede kleine Ausbaufirma locker zum TSA auf Rädern bringt. Sehe ich keine Verteuerung für die Allgemeinheit.
14 Teleskopgelenkmastfahrzeug (TGM)
Regelt zusätzliche Anforderungen an TGM und auch Drehleitern (DLA (K) mit Gelenkarm zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über diese Fahrzeuge. Ob diese gegenüber reinen Normfahrzeugen teurer werden dadurch, kann ich nicht beurteilen.
Rückblickend hatte mal das HLF 10/10 eine eigene Richtlinie hier, diese hatte den Zweck 1000l Tankinhalt (als Mindestmenge für den IA) zwingend vorzuschreiben, während die Norm fürs 10/6 eben noch weniger erlaubte. Ansonsten stand drin, dass der Standardzusatzbeladungssatz Hilfeleistungslöschfahrzeug aus der Norm zwingend mitzuführen war, also keine LF10/6 ohne H hier fuhren.
Also auch kein Fahrzeugtyp der zur Verteuerung führte, und die Festlegungen durchaus fachlich zu begründen (und v.a. damit einheitlich im Land).
Solche Eingrenzungs- und Vereinheitlichungsrichtlinien würde ich mir z.B. für HLF20 oder ELW1 sogar noch wünschen...
Der einzige richtige Griff ins Klo war die frühe Richtlinie zum Kleinlöschfahrzeug. Aber auch da war der Aufbau jetzt nicht so umfangreich, dass da von Kosten zu reden wäre unter denen alle anderen Kunden auch zu leiden haben. Wenn wir darüber reden, kannst du diese Technischen Richtlinien aus RLP also insgesamt eher nicht als griffiges Argument anführen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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