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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung StGB - Auswirkung Einsatzstellenfotos | 6 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 803435 | ||
Datum | 05.02.2015 10:26 MSG-Nr: [ 803435 ] | 3335 x gelesen | ||
Geschrieben von Rene S. "eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt"Geschrieben von Rene S. Hat dies gar Auswirkungen auf die Presse? Naja, die ProSieben/SAT1 Medien AG und die RTLgroup dürften die rund die Hälfte ihrer eigenproduzierten Sendungen verlieren. ;-) Und die "Ich-klau-mir-vom-Facebook-Profil-des-Opfers-mal-das-Profilbild"-Masche eines anderen Medienkonzerns lässt sich dann hoffentlich auch besser verhindern. Es gibt ein paar Rahmenbedingungen die man als Presseheini der Feuerwehr kennen sollte. Das was dort in dem neuen Paragraphen steht, war eigentlich schon vorher selbstverständlich. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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