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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung StGB - Auswirkung Einsatzstellenfotos | 6 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 803436 | ||
Datum | 05.02.2015 10:37 MSG-Nr: [ 803436 ] | 3327 x gelesen | ||
... (4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen. ... Dann sind ja Aufnahmen zu Ausbildungszwecken auch weiterhin kein Problem, oder? Gruß Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Alexander W. [05.02.15 10:37] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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