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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung StGB - Auswirkung Einsatzstellenfotos | 6 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 803440 | ||
Datum | 05.02.2015 11:07 MSG-Nr: [ 803440 ] | 3232 x gelesen | ||
Geschrieben von §201a eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person Ok, das dürfte meist zutreffen. Geschrieben von §201a zur Schau stellt Das Verfahren, die Person unkenntlich zu machen wäre hier der Ausweg. Nun kommt es natürlich drauf an, ob die Person insgesamt verpixelt wird oder - nach Vorbild eines bekannten reichlich bebilderten Qualitätsblatts - nur ein kleiner Balken über die Augen gelegt wird. Geschrieben von §201a unbefugt herstellt Ok, also nur das Anfertigen des Bildes ohne Weitergabe wird schon sanktioniert. Aber wie war das doch gleich? Wo kein Kläger da kein Richter? Wenn wirklich die Dokumentation eines Einsatzes im Vordergrund steht wird doch niemand einschreiten. Erst wenn das umfassende Dokumentieren des Persönlichen Leides durch unbeteiligte Dritte erfolgt (was meist auch die Rettungskräfte behindern dürfte), dann könnte ich mir vorstellen, dass eine große Anzahl an Aufnahmen auf dem Smartphone zum Problem werden. Ich sehe da eher das Risiko für die Generation Smartphone, bei der eine einmal angefertigte Aufnahme automatisch (mit Betätigen des "Auslösers") in die Wolke hochgeladen wird und dann - per AGB der bekannten Portale - automatisch dem Anbieter der Wolke zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Geschrieben von §201a und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt Juristen vor! Wenn ich das richtig lese, dann muss zu allen Dingen durch das Wort und noch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches quasi on top dazukommen. Da Feuerwehr/THW/Rettungsdienst/Polizei ja schon dienstlich da sind und mit ihren Bildern meist mehr eine Gesamtsituation dokumentieren anstatt die Lage einer einzelnen Person sehe ich da jetzt auch nicht so viel Konfliktpotenzial. Gesamtfazit: Ich sehe das jetzt noch relativ entspannt, für die normale Einsatzdoku ändert sich da nix. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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