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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaSonnenfinsternis 20.3.2015 und elektr. Versorgungssicherheit106 Beiträge
AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen803627
Datum08.02.2015 13:11      MSG-Nr: [ 803627 ]34339 x gelesen
Infos:
  • 22.03.15 Rückblick: (Kurz-)Analyse Sonnenfinsternis
  • 21.03.15 Sonnenfinsternis: Blackout-Sorge übertrieben
  • 18.03.15 Belastetes Stromnetz: Groß-Störfall Sonnenfinsternis
  • 17.03.15 Studie: Einfluss der Sonnenfinsternis im März 2015 auf die Solarstromerzeugung in Deutschland
  • 16.03.15 Video PV-Leistung bei bewölktem Tag
  • 16.03.15 Video PV-Leistung bei wolkenfreiem Tag

    alle 9 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Nicht in jedem Fall muß man für den Betrieb einer PV Anlage ein Gewerbe, also eine Firman anmelden.
    Steuermindert wirken sich nur Abschreibungen, Versicherungen und die recht geringen Betriebskosten aus.
    Dafür ist der Ertrag als Gewinn zu versteuern. Und wie schon geschrieben wurde, fällt an einem Vormittag
    im März der Stromertrag einer PV-Anlage sind so wirklich gravierend aus. Davon bekommt kein
    Betreiber graue Haare :-)

    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!
    -
    http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz
    http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/

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