News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Sonnenfinsternis 20.3.2015 und elektr. Versorgungssicherheit | 106 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 803627 | ||
Datum | 08.02.2015 13:11 MSG-Nr: [ 803627 ] | 34339 x gelesen | ||
Infos: | alle 9 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Nicht in jedem Fall muß man für den Betrieb einer PV Anlage ein Gewerbe, also eine Firman anmelden. Steuermindert wirken sich nur Abschreibungen, Versicherungen und die recht geringen Betriebskosten aus. Dafür ist der Ertrag als Gewinn zu versteuern. Und wie schon geschrieben wurde, fällt an einem Vormittag im März der Stromertrag einer PV-Anlage sind so wirklich gravierend aus. Davon bekommt kein Betreiber graue Haare :-) Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|