Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | DIN VDE 0833-2 | 6 Beiträge |
Autor | Fran8k N8., Duisburg / NRW | 803872 |
Datum | 11.02.2015 05:58 MSG-Nr: [ 803872 ] | 2447 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo ,
die DIN VDE 0833-2 in Verbindung mit der VdS 2095 definiert Falschalarm wie folgt :
Ein Falschalarm ist nach DIN VDE 0833-2/VdS 2095 festgelegt als ein Alarm, dem keine Gefahr zugrunde liegt. Er kann unterschieden werden in Täuschungsalarm und Technischen Falschalarm. Beim Täuschungsalarm liegt eine physikalische oder chemische Größe vor, die als Brandkenngröße vom Melder erfasst und als Brand gemeldet wird - zum Beispiel Rauch von Heißarbeiten, Zigarettenrauch oder Wasserdampf. Ein Technischer Falschalarm hingegen wird durch einen dauernden oder zeitweiligen technischen Fehler im Melder erzeugt. Hierunter werden auch Verschmutzungen des Melders infolge unzulänglicher Instandhaltung verstanden.
Im Fall eines Täuschungsalarms liegt entweder ein Organisationsverschulden des Betreibers oder eine mangelhafte Planung/Projektierung der Melder vor. So kann durch eine entsprechende Organisation sichergestellt werden, dass Heißarbeiten erst ausgeführt werden, wenn ein Feuererlaubnisschein erteilt wurde und damit verbunden sowohl die betreffende Meldergruppe abgeschaltet und eine Brandwache als Ersatzmaßnahme für die Dauer der Arbeiten bereitsteht.
Andererseits sind nicht immer die richtigen Melder in kritischen Bereichen eingesetzt. So ist zum Beispiel bei betriebsbedingt auftretendem Rauch oder Wasserdampf der Einsatz von Rauchmeldern zu überdenken. Die meisten Falschalarme beruhen auf Täuschungsalarmen durch Organisationsfehler beim Betreiber, gelegentlich auch auf Projektierungsfehlern der Planer und Errichter.
Hoffe , es hilft weiter
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