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RubrikEinsatz zurück
ThemaDrohnenabwehr4 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen804073
Datum13.02.2015 13:19      MSG-Nr: [ 804073 ]3393 x gelesen

Geschrieben von Dennis E.Insbesondere durch die Möglichkeit die Drohne gleich sicherzustellen wahrscheinlich auch für die Polizei interessant

Wenn wir ehrlich sind, dann stellt das "Einfangen" einer Drohne erstens einen Eingriff in ein Eigentumsrecht dar und ferner könnte es sogar gefährlich werden, denn wer haftet wenn durch den Einsatz der Fangdrohne ein Absturz auf Personen entsteht?

Ich würde das Gerät als ausschließliches Polizeiwerkzeug ansehen. Was sagt eigentlich das Luftverkehrsrecht dazu, vermutlich ist so was nicht geregelt da bislang technisch nicht möglich?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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