Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | TLF 2000/3000 - Beschaffung und Förderung in RLP | 67 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 804141 |
Datum | 15.02.2015 11:23 MSG-Nr: [ 804141 ] | 17102 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Sebastian K.Ich habe die Hoffnung aufgegeben, dass hier mal nicht, wenn Fahrzeuge kleinste Abweichungen von Mindestangaben der Norm haben, gleich irgendwas über UC geschrieben wird oder das noch häufigere "in Düsseldorf knallt ein Kopf auf den Tisch" kommt.
Die Norm des TLF2000 verbietet nicht die Ausrüstung mit Rettungssatz, sofern das noch in die Gewichtsreserve passt. Nochmal, weil es viele anscheinend nicht besser wissen: Die Norm beschreibt Mindestanforderungen, teilweise auch Grenzen und teilweise auch, was nicht sein darf. Im Bezug auf Beladung ist meist alles, was in die Gewichtsreserven passt, erlaubt, während z.B. die Anzahl Sitzplätze (also Trupp, Staffel, Gruppe) normalerweise exakt festgelegt ist.
Ein gleichwertiger Ersatz in Punkto Geländegängigkeit ist der U20 für einen U1300L aber sicherlich nicht. Das Teil ist ein kompakter, allradgetriebener LKW, nicht mehr und nicht weniger. Auch hier scheint mir wieder der Name "Unimog" mit "extrem geländegängig" gleichgesetzt werden, was seit etwa 15 Jahren eben nur noch auf bestimmte Baureihen zutrifft. Der U20 gehört nicht dazu.
Gruß,
Michael
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