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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandschutz in Pferdepension5 Beiträge
AutorMarc8o S8., Niederneisen / 804594
Datum23.02.2015 08:28      MSG-Nr: [ 804594 ]3394 x gelesen

Hallo Frau Teschner,
wenn Sie Fragen haben, wie die dir vorhandenen Stallungen, Reithallen und ähnliches auszusehen haben, könnne Sie sich an das örtlich zuständige Bauamt wenden. Daneben sind aber auch Punkte zu erkennen, die in den Breich des Arbeitsschutzes fallen. Die Ansprechpartner "ihre Büros" haben.

Weiter unten beschreibt ein anderer Forumsteilnehmer recht genau das, was ich mit 3..5 Sätzen bewusst für den Laien verständlich jetzt versuche auszudrücken.

1) Wie viele Feuerlöscher vorzuhalten sind ergibt sich vorrangig aus dem Arbeitsschutz (Gewerbeaufsicht). Feuerlöscher sind - wenn den gefordert - alle 2 Jahre zu warten.

2) "Brandwände" und "Feuerschutztüren", Notausgänge, Brandmeldeanlagen ergeben sich aus den Unterlagen der Baugenehmigung. Aus Erfahrung wird aber bei den Anlagen,die ich da so tyischerweise vor Augen habe, es sich um recht große "Brandabschnitte" handeln.

3) Rauchen => Behördenseits (Bauaufsicht/Gewerbeuafsicht) nur in den aller, allerseltensten Fällen explizit geregelt. Man unterstellt erst mal, das der Gebäudeeignetümer und Betreiber selbst alles daran setzt um potentielle Brandgefahren auszuschließen. Arbeiten unter Alkoholeinfluss (und hier ist der Bereich des erlaubten zwischen dem einmal am Tag Bier und dem darüber liegenden Genuss je nach Arbeitsfeld unterschiedlich), wenn Sie den zu Eigen- oder Fremdgefährdung führt ist gewerberechtlich nicht zulässig. Auch hier ist in der Mehrzahl der Fälle kein Arbeitgeber an derartigen Mitarbeitern interessiert. Mir ist klar, dass es Arbeitsbereiche, gerade im Billig- und Niedriglohn gibt, wo dem Arbeitgeber etwas weniger interessieren könnte.

4) Machen Sie für sich eine objektive Liste, was der Mangel ist und um was es Ihnen geht. Ist es die schlechte Behandlung ihres Pferdes durch den Egentümer oder ist es mehr die Furcht, dass es bei einem Brand zu Scahden kommt.

5) Brandschutzanforderungen an Wände, Türen, Notausgänge, Löschwasser => Bauaufsicht
Feuerlöscher => Gewerbeaufsicht
Tierschutz (da Gewerbe) => Veterinäramt
alkohilisierte Mitarbeiter => zuständig Arbeitgeber ! => dann Gewerbeaufsicht
rauchende Mitarbeiter => Gebäudeeigentümer ! und Betreiber der Stallungen

6) Verbündete Suchen: In dem Punkt merken Sie, wie der Sicherheistanspruch der anderen Pferdehalter ist. Wenn andere die Probleme genau so sehen, dann haben Sie gegenüber dem Betreiber schon eine Macht (der will ja Geld verdienen). Stoßen Sie auf wenig Resonanz, können Sie ihren eignen Standpunkt überdenken oder wie von einem Forumsteilnehmer geschrieben, den Stall wechseln.

PS: Eine automatische Brandmeldeanlage mit Rauchmeldern mit automatischer Weiterschaltung zur Feuerwehr nebst und/oder automatischer Sprinkleranlage werden Sie nur in Ställen finden, wo teuerste Pferde stehen. Bis dahin müssen Sie damit leben, dass insbesondere nachts ggf. jede Hilfe zu spät kommt, wenns brennt. Bekanntermaßen können Pferde nicht alleine ihre Stallungen öffnen um zu fliehen.


Grüße
aus Rheinland-Pfalz
Marco

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