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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRLP: Kostenersatz nach § 36I LBKG, Personalkostenpauschalen etc.7 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen804658
Datum24.02.2015 09:14      MSG-Nr: [ 804658 ]2071 x gelesen

Moin,

ich habe es noch nicht ganz verstanden. Was wird da erhoben? Nur die reinen "Stück"-Personalkosten durch Verdienstausfälle im Einsatz oder auch die "Gemeinkosten", also z.B. Ausbildung, persönliche Ausrüstung, Verpflegung, Overhead usw.?

In beiden Fällen sind Schwankungen bedingt durch die tageszeitliche Lage der einzelnen Einsätze und die Einsatzfrequenz systemimmanent. Da stellt sich dann die Frage, ob die Verwendung von Gemeinkostenzuschlagssätzen erlaubt ist und wie wiederum diese dann ermittelt werden.

Ist denn eine rollierende Gebührenberechnung beabsichtigt und in anderen Bereichen der Verwaltung auch üblich? Vor allem, was passiert, wenn man das auch mit Fahrzeugen und Geräten macht. Das würde ja, ähnlich wie bei hohen Personalgemeinkosten, bei geringen Einsatzfrequenzen die Gebühren sehr hoch treiben...

ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!

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Geändert von Matthias O. [24.02.15 09:15] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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