Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | RLP: Kostenersatz nach § 36I LBKG, Personalkostenpauschalen etc. | 7 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 804665 |
Datum | 24.02.2015 11:32 MSG-Nr: [ 804665 ] | 1922 x gelesen |
Tanklöschfahrzeug
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Jugendfeuerwehr
Moin.
Geschrieben von Sebastian K.nach dieser Empfehlung wären bei Fahrzeugen auch die Vorhaltekosten zu berücksichtigen, aber nicht auf Einsatz-, sondern auf Jahresstunden bezogen.
das kann man m.E. so machen, da die Nutzungsdauer der Fahrzeuge ja üblicherweise gleich sein wird, unabhängig von der tatsächlichen Jährlichen nutzung. Bei Einzelkosten wie Treibstoffen oder Sondereinzelkosten wie Verschleißreparaturen muss man aufpassen - aber so hätte man zumindest einen Hauch einer Chance einheitliche Sätze heraus zu bekommen, unabhängig ob das TLF jetzt in Krebbelbach im Hunsrück oder in Koblenz fährt. Die Treibstoffnummer wird auch die Ursache für die horrenden Unterschiede bei den MTF sein - ein MTF steht nur für Einsätze da rum, ein anders fährt zum Zeltlager mit der JF nach Ganzweitweg...
ZO EEN GROTE VUURBAL JONGEN , BAM !!
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