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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Korruptionsverdacht bei der Hagener Feuerwehr | 10 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 804704 | ||
Datum | 25.02.2015 07:35 MSG-Nr: [ 804704 ] | 2900 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulf M. Genau das darfst Du bei einer Ausschreibung aber so nicht berücksichtigen. Ansonsten hätte ja ein neuer Anbieter am Markt niemals eine Chance eine Ausschreibung zu gewinnen. Genau genommen hätte ein möglicher neuer Anbieter die Möglichkeit in den Markt rein zu kommen, wenn in einer Organisationseinheit alle Geräte auf einen Schlag erneuert werden ;-) Ich frage mich jetzt aber irgendwie wo die Abgrenzung liegt. Wenn ich eine Garage habe und sage dass das neue Auto nur 3m hoch sein darf damit es in die Garage passt, dann wird das doch allgemein akzeptiert. Wenn ich jetzt aber 100 Atemschutzgeräte habe und ich will zehn Stück dazu, dann soll ich es hinnehmen, dass ich "irgendwas" bekomme auch wenn mir zehn weitere Geräte gleichen Typs viel weniger Arbeit / Aufwand bedeuten? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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