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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Lagerfähigkeit NEA-Diesel, war: Tanknotstrom, war: Notstromeinspeisung | 7 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 804766 | ||
Datum | 26.02.2015 09:23 MSG-Nr: [ 804766 ] | 2919 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorben G. Hat schon wer über Nachversteuerungs-Zähler an AB-Kraftstoff o.ä. nachgedacht? Am besten über einen Zähler, der dann auch noch gemäß Gesetz / Verordnung geeicht ist? Wenn ich ehrlich bin, dann habe ich die Erwartungshaltung dass die zuständige Behörde im Fall Feuerwehr / THW / sonst. Hiorg bereit ist, auf Basis einer Schätzung abzurechen. Einschränkung der These: Natürlich muss der Umstand den handelnden Personen bekannt sein und es muss schon der Wille gegeben sein realistisch zu schätzen. Aber bei 5 befüllten Kanistern mit Nennvolumen 20L sollte die abgegebene Menge doch im bereich 98 bis 102 L liegen. Außerdem: Die Entscheidung, Diesel zu lagern führt gerne zum Kostenargument. Aber war es jemals im echten K-Fall (darüber reden wir ja gerade) ein Problem, beim Versorger vorhandenen Kraftstoff zu kaufen (abzurechnen)? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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