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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 804778 | ||
Datum | 26.02.2015 12:40 MSG-Nr: [ 804778 ] | 15057 x gelesen | ||
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Geschrieben von Mario G. sondern nur die für Brandenburg normale KBM- Hirarchie kennt, doch wieder einmal mehr die Frage ob dieser Wasserkopf an Verwaltung wie ihn mache Länder /Landkreise unterhalten wirklich so unendbehrlich ist.Das ist eigentlich doch nur in Bayern der Fall, oder? Und die Grundüberlegungen, damit Erfahrung und Qualifikationen für größere Lagen zentraler zu sammeln und einzusetzen als an Stelle der örtlichen Einheitsführer finde ich gar nicht so verkehrt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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