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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema§ 12 Abs. 2 - Es dürfen sich keine Nachteile ergeben.11 Beiträge
AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW804780
Datum26.02.2015 12:50      MSG-Nr: [ 804780 ]3753 x gelesen

Hi Alexander,

Grundsätzlich kann man die Karte auf den Tisch legen, Ätschebätsche... ich darf... ich bin weg.

Ich persönlich bin eher für die einvernehmliche Lösung... wenn ich keine Termine habe, dann fahre ich zum Einsatz. Stehen Termine oder Einweisungen auf den Baustellen an, müssen leider andere das Feuer aus machen....

GRuß

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§ 12 Abs. 2 - Es dürfen sich keine Nachteile ergeben. - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt