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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema§ 12 Abs. 2 - Es dürfen sich keine Nachteile ergeben.11 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP804783
Datum26.02.2015 13:20      MSG-Nr: [ 804783 ]3672 x gelesen

Geschrieben von Alexander K. Eigentlich stimme ich meinem Chef zu, würde nur gerne wissen, ob ich prinzipiell darauf bestehen könnte ;) Praktisch sollte man das tunlichst unterlassen, darauf zu bestehen. Ob du es prinzipiell könntest, ist u.U. davon abhängig, welche Art von Dienstleistung da erbracht wird. Wenn du ausfällst, und damit grundsätzlich auch der Service nicht mehr gewährleistet ist, hat dein Arbeitgeber quasi einen kompletten Ausfall des Unternehmens in diesem Zeitraum? Das wäre dann nach meiner Ansicht schon so auszulegen, dass die Freistellung nicht zwingend ist. Zwar sind die Brandschutzgesetze diesbezüglich eigentlich alle so formuliert, dass ein genereller Freistellungsanspruch per Gesetz besteht. Diverse Kommentierungen gehen allerdings schon davon aus, dass es denkbare Fälle gibt, wo die Durchsetzung nicht gerechtfertigt ist, und im Übrigen auch davon, dass der gängige Satz "Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen" einschränkend so zu verstehen ist, dass keine unzumutbaren Nachteile entstehen dürfen. Geringe Nachteile allerdings schon. Da wäre dann auch noch der Aspekt zu beurteilen, wie groß sich der Nachteil für dich, auf Spätdienst generell zu verzichten, auswirken würde. Monetär, Aufstiegschancen... Das musst du halt mal selbst beurteilen, ob du hier "nur" einen Nachteil hast, oder schon einen unzumutbaren. Wobei sich z.B. dann auch die Frage auswirkt, ob du zu solchen Spätdiensten überhaupt verpflichtet wärst/werden kannst, oder ob die rein freiwillig aus der Belegschaft besetzt werden... Auch "prinzipiell" ist diese Frage daher nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Insgesamt würde ich aber sowohl praktisch, als auch prinzipiell hier deinem Chef eher zustimmen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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