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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | § 12 Abs. 2 - Es dürfen sich keine Nachteile ergeben. | 11 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 804784 | ||
Datum | 26.02.2015 13:47 MSG-Nr: [ 804784 ] | 3670 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. Somit ist er gezwungen die Aussage "Bin mal eben weg zur Feuerwehr." zu akzeptieren und durch Organisation seines Betriebes das Risiko Feuerwehreinsatz des Mitarbeiters genau so wie das Risiko Herzinfakt des Mitarbeiters auszugleichen. Das ist Recht. Jedoch sollte man auch bedenken das auch der Angestellte FM/SB einen Herzinfa_r_kt erleiden kann und sich somit das Ausfallrisiko für den Arbeitgeber im Verhältnis zum Kollegen X-Fach vergrößert. Also doch besser nett drüber sprechen bevor der Cheffe seine interne Kosten/Nutzen neu bewertet. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Thomas M. [26.02.15 13:47] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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