alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Strafgesetzbuch
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaNicht-FM trägt Einsatzkleidung12 Beiträge
AutorRalf8 K.8, Köln / NRW804826
Datum27.02.2015 13:59      MSG-Nr: [ 804826 ]6396 x gelesen

Geschrieben von Anton K.Naja,
wenn er glücklich wird damit. Wo steht geschrieben, dass er das nicht darf.


Zum Beispiel da:

"§ 132a StGB
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
(...)
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind."

Ob das auf den angesprochenen Vorfall zutrifft, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, jedoch kann sowas durchaus zu Problemen führen...

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.100


Nicht-FM trägt Einsatzkleidung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt