News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Marc8o B8., Sögel / Niedersachsen | 805028 | ||
Datum | 03.03.2015 14:03 MSG-Nr: [ 805028 ] | 22540 x gelesen | ||
1.) 01, 02, sind mit 03 unterwegs. Alle sind in der selben Feuerwehr. 03 wird über seinen FME alarmiert - Eingeklemmte Person. Dadurch erhalten 01 und 02 Kenntnis. Anderes Beispiel 01 und 02 telefonieren. 01 wird über FME alamiert. 02 erhält dadurch also auch Kenntnis. 2.) Fremdfahrer - In der Feuerwehr werden Personen so genannt, die entsprechende nach der AAO nicht offiziell alarmiert worden sind, allerdings den Einsatz anderweitg wie durch ein oben genanntes Beispiel mitbekommen haben. 3.) Weil es die AAO so nicht vorzieht. In der Feuerwehr gibt es ein 3 Zug System, somit mit insgesamt 6 Alarmgruppen und man allen Anschein nach, Anfangs nicht so viel alamieren möchhte. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|