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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 805030 | ||
Datum | 03.03.2015 14:05 MSG-Nr: [ 805030 ] | 22192 x gelesen | ||
Geschrieben von Marco B. Allerdings leiden aufgrund dieser Gedanken die Ausrrückezeiten dieser Feuerwehr.Deine Ursprungsfrage hört sich ja noch vernünftig an, die Argumente die du dann selber ins Feld führst sind aber schon reichlich seltsam. Was für Anlässe gab es denn, das "Fremdfahren" zu unterbinden? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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