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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst65 Beiträge
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP805099
Datum04.03.2015 09:52      MSG-Nr: [ 805099 ]19937 x gelesen

Vollkommen richtig. Das wäre die logische Weise VOR dem Ausrücken.
Ich habe die Frage aber so verstanden, was man tut, wenn das Kind bereits in den Brunnengefallen ist, wie mit dem " illegal" Ausgerücktem verfahren wird, nachdem er ausgerückt/wieder zurück ist.

Dies ist meine Meinung.

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Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt