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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 805099 | ||
Datum | 04.03.2015 09:52 MSG-Nr: [ 805099 ] | 19937 x gelesen | ||
Vollkommen richtig. Das wäre die logische Weise VOR dem Ausrücken. Ich habe die Frage aber so verstanden, was man tut, wenn das Kind bereits in den Brunnengefallen ist, wie mit dem " illegal" Ausgerücktem verfahren wird, nachdem er ausgerückt/wieder zurück ist. Dies ist meine Meinung. | ||||
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