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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 805114 | ||
Datum | 04.03.2015 11:42 MSG-Nr: [ 805114 ] | 19398 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias O. wie wäre es vor der Repression zunächst mal mit einem ruhigen, sachlichen Gespräch mit dem Betroffenen?Klar. Wenn ich aber "mehrmals, auffallend, vorsätzlich" schon so beurteilen kann, ist das Gespräch schon längst passiert. Die möglichen Folgen einer solchen Dienstanweisung sehe ich als absolut letztes Mittel. Aber man sollte nicht so tun, und so verstehe ich Florians Frage, als ob eine solche DA völlig nutzlos wäre, weil es keine Sanktionen gibt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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