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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst | 65 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 805115 | ||
Datum | 04.03.2015 11:44 MSG-Nr: [ 805115 ] | 19278 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian B. Eine Dienstanweisung ist eine ziemlich hohe Eskalationsstufe. Sie resultiert aber aus vorherigen wiederholtem Fehlverhalten.Nicht zwingend. Sie kann auch einfaches Mittel der Vorbeugung sein, ohne dass es konkreten Anlass im Sinne eines schon vorkommenden Fehlverhaltens gibt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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