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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstanweisung verbietet teilweise die Teilnahme am Einsatzdienst    # 65 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen805119
Datum04.03.2015 13:24      MSG-Nr: [ 805119 ]19812 x gelesen

Geschrieben von Anton K.Wer oder was ist dieser ominöse "Kreiseimerleiter"?

Kreiseimerleiter ist der Fachbegriff für eine Führungskraft mit Weisungsbefugnis auf Landkreisebene.

Hintergrund: Eine Kommission aus 16 Spitzenvertretern führte diesen Begriff am 01.04.2014 ein. Ursprünglich sollte die Kommission zwar eine Vereinheitlichung von Einsatztaktiken und Bauvorschriften für Einsatzfahrzeuge auf Bundesebnene durchführen, leider stellte sich dies aber aufgrund der örtlichen Bedingungen als technisch nicht sinnvoll heraus. Da man aber gegenüber der Weltpresse (anwesend war ein Reporter der Kreiszeitung Süderbrarup) nicht das Scheitern des ehrgeizigen und ambitionierten Projektes eingestehen wollte, einigte man sich auf die Einführung eines einheitlichen Kataloges an Fachbegriffen. Seit den Abendstunden des 01.04.2014 ist jetzt "Kreiseimerleiter" der Fachbegriff für die hochrangigste mit feuerwehrtechnischen Aufgaben betraute Person im Landkreis. Ausblick: Der Arbeitskreis will sich am 01.04.2015 erneut treffen. Auf der Tagesordnung steht die Normung einheitlicher Funkrufnamen. Insider behaupten aber, dass hier keine einheitliche Normung möglich ist, da die Weltpresse an dem Tag voraussichtlich nicht anwesend sein wird.

P.S.: Ggf nicht ganz ernst gemeint. Jehowa ;-)

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

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