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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaGefahren bei der Arbeit mit der Seilwinde24 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY805654
Datum14.03.2015 11:28      MSG-Nr: [ 805654 ]8937 x gelesen

Hallo Daniel,

Geschrieben von Daniel H.Gerade deshalb gibt es ja Unfallverhütungsvorschriften, damit man sich über sowas wie z.B. Sicherheitsabstände bei einem Mehrzweckzug-/Windeneinsatz keine Gedanken mehr machen muss.

da bin ich aber voll bei dir.
Aber mit der Ehrenamtskeule kann man da bestimmt was konstruieren, dass es die fehlende UVV ersetzt.
Auf der anderen Seite will ich micht zu weit aus dem Fenster lehnen. Wer von uns hat, entweder in der Feuerwehr oder im Berufsleben, noch keinen Fehler gemacht? Er sollte halt kein zweites Mal mehr passieren.
Und außerdem gibt´s den hübschen Spruch: "Wer noch nichts falsch gemacht hat, der hat noch nichts gearbeitet!".

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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