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Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaGefahren bei der Arbeit mit der Seilwinde24 Beiträge
AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen805668
Datum14.03.2015 18:22      MSG-Nr: [ 805668 ]8729 x gelesen

Geschrieben von Ulrich C.Wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein...

??? Das verstehe ich nicht, soll das heißen, Fehler machen wir Alle und bloß gut, dass hier nix weiter passiert ist?
Dehalb ist das dann Alles nicht so schlimm? Sehe ich nicht so.

Geschrieben von Ulrich C.Allerdings sollte man aus jedem Fehler lernen

Jawoll !!!

Geschrieben von Ulrich C.und sich nochmal vor Augen führen, dass es genau deshalb FwDV, Ausbildungsregeln, UVV etc. gibt, die zwar gelegentlich über das Ziel hinaus schießen - v.a. UVV für "Normalarbeiter" stoßen beider Fw schon mal an Grenzen, die ja dann kommen und helfen soll, wenn etwas oder jemand vorher versagt hat - aber grundsätzlich schon im Kern ihre Berechtigung haben...

Das verwirrt mich nun vollends. FwDVs und UVVs für die Feuerwehr sind strenger als "normale", aber nicht immer einzuhalten? Berechtigt sind sie aber schon? Ähh Rembrandt???

Geschrieben von Ulrich C.Und man muß sich fragen, wer haftet denn in so einem Fall, wenn der Kantenreiter jemand schwer verläßt oder gar tötet, wo es doch zum Umgang mit Seilen unter Spannung m.W. klare Regeln gibt...

Auf die Antwort bin ich mal gespannt. Für mich haftet die Gemeinde in Form des Einsatzleiters. Aber ob das stimmt?

Viele offene Fragen so aus der Froschperspektive mit dem Mausblick...

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