Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Knickkopflampenalternative Acculux? | 63 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 805715 |
Datum | 16.03.2015 11:48 MSG-Nr: [ 805715 ] | 21331 x gelesen |
Infos: | 01.10.10 Leuchten im Feuerwehreinsatz
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Straßenverkehrsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Straßenverkehrsordnung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo Uwe,
Geschrieben von Uwe R.Fazit dort werden Handstrahler gefordert die nach Norm auch in der StVO zugelassen sind Da kann es sich nur um eine Warnleuchte "Pannenleuchte" handeln. Benötigst Du auf Fahrzeugen der Feuerwehr nach meinem Stand immer zwei unabhängig vom Verkehrswarngerät.
Handscheinwerfer/Handlampen wird immer nur Mindestanzahl gefordert in Ex und normalo.
Da kann dann z.B. stehen:
min. 2 Warnleuchte nach StVZO (Zulassungsvorschrift für das Fahrgestell und nicht StVO wie von Dir geschrieben).
min. 2 Handscheinwerfer EX DIN 14642
min. 2 Handlampe (Ausführung nach Wahl des Bestellers).
Wenn es möglich ist z.B. die zweite Warnleuchte als Handscheinwerfer auszuführen ist dies natürlich denkbar. Ob Kostengünstiger ist eher zweifelhaft. Letztendlich müsst ihr entscheiden ob und für welchen Zweck ihr die klobigen Handscheinwerfer einsetzen wollt. Das Argument "Ausleuchten von Räumen da die so schön stehen" bzw. "Arbeiten anleuchten" sehen wir als nicht mehr gegeben (müsst ihr wie gesagt selbst entscheiden) bzw. wir haben Lehrgänge wo dies auch schön mit unseren Adalit, AccuLux und allen anderen kleineren Leuchten dargestellt wird.
Gruß Micha
Meine Erfahrung und persönliche Meinung!
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| 01.10.2010 10:38 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 01.10.2010 11:15 |
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., Niedernwöhren |
| 01.10.2010 11:16 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 01.10.2010 11:56 |
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., Berlin | |