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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Unterschiede Fahrgestelle für GW-l2 | 61 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 806013 | ||
Datum | 22.03.2015 15:41 MSG-Nr: [ 806013 ] | 19047 x gelesen | ||
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Da muss ich glatt zurück rudern.... Gibt ja eine neue Förderrichtlinie... Geschrieben von Christian F. das Land Hessen fördert die GW-L TH wie im letzten Beitrag aus Langen verlinkt. Das Thema RW wird nun mit einem RW nach Norm anbgehandelt, im Gegensatz zu früher (da stand da 1 x pro Landkreis) heißt es nun: "Förderung nur, wenn zur Erfüllung der Richtwerte gemäß FwOV notwendig" Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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