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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Unterschiede Fahrgestelle für GW-l2 | 61 Beiträge | ||
Autor | Bjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland | 806036 | ||
Datum | 23.03.2015 07:29 MSG-Nr: [ 806036 ] | 18729 x gelesen | ||
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Hallo ! Geschrieben von Christian F. Welche sind das denn, in denen es keine wie auch immer gearteten Zuweisungen gibt? Beispielsweise das Saarland fördert nicht von landesseite. Es gibt zwar eine Verteilung der Feuerschutzsteuer (nach entsprechend notwendiger Vorwegentnahme) in die Landkreise, die können dann aber wieder selbst entscheiden wie das Geld verteilt wird. Abgesehen davon, dass wir hier von verhältnismäßig geringen Beträgen reden, werden dann meist auch andere Dinge unterstützt. I.d.R. ist die Kommune also vollkommen auf sich gestellt, wenn ein Fahrzeug zu beschaffen ist. Im Umkehrschluß werden aber auch keine technischen Voraussetzungen gestellt, die die Finanzierung erleichtern würden. Es gibt lediglich einen Normenverweis in der BrandschutzOrgVO. Macht natürlich die Tür für Bastler und örtliche Gegebenheiten recht weit auf ;-) LG Björn Auf dem Weg in den Irrsinn bedeutet Stillstand Fortschritt ! alles meine ganz persönliche/private/eigene Meinung ! | ||||
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