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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Beurlaubung vom Einsatzdienst in der freiwilligen Feuerwehr | 10 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 806053 | ||
| Datum | 23.03.2015 14:31 MSG-Nr: [ 806053 ] | 6061 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian W. Die beschriebene Beurlaubung *vom Einsatzdienst* ist gerade keine Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Naja, da stellt sich die Frage, warum das Vertrauensverhältnis gerade beim "Einsatzdienst" gestört ist, sonst aber nicht. Oder man sieht "Einsatzdienst" als die aktive Mitgliedschaft und möchte diese aufheben. So hatte ich es dann gesehen. Aber auch Deine Sicht der Dinge ist nachvollziehbar. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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