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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaFwDV2 Ausbildung Truppmann8 Beiträge
AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen806075
Datum24.03.2015 13:05      MSG-Nr: [ 806075 ]5307 x gelesen

Klares nein:

LFKS-RLP

Geschrieben von ---LFKS--- Voraussetzung:
gemäß § 10 Abs. 1 (FwVO) und FwDV 2:
Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgreiche abgeschlossene
Feuerwehrgrundausbildung.


Damit sollte alles klar sein, denn die Ausbildung zum, Truppmann 2 kann erst starten wenn der Truppmann 1 bestanden ist.
Oder gehst du erst zum Gruppenfüherlehrgang und dann zum Truppführer erst?

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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