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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
Feuerwehr-Verordnung
RubrikAusbildung zurück
ThemaFwDV2 Ausbildung Truppmann8 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP806076
Datum24.03.2015 13:19      MSG-Nr: [ 806076 ]4737 x gelesen

Der Lernzielkatalog der DV2 ist so formuliert, dass der Truppmann Teil 2 dazu dient die Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Teil 1 zu vertiefen und anzuwenden. Das entsprechende Ausbilderheft der LFKS sagt auch, dass die Grundausbildung Voraussetzung zum TM 2 ist. Das man dann eine JF-Zugehörigkeit bis max. 1 Jahr anrechnen kann (lt. Ausbilderheft, eine Regelung in der FwVO gibt es m.W. nicht), weist meiner Ansicht nach darauf hin, dass die Grundausbildung nicht im Anschluss an den TM2 stattfinden kann, da für die JFler ja auch dann immer noch mind. ein Jahr TM2 Pflicht ist. Das könnte man allerdings auch so auslegen, dass die Grundausbildung mind. in der Mitte der 2 Jahre des TM2 liegen muss, und nicht zwingend am Anfang. Ob aber eine solche abweichende Ausbildungsreihenfolge sinnvoll ist, liegt dann v.a. an der praktischen Gestaltung des TM2, des Grundlehrgangs (und gegebenenfalls der JF-Arbeit) vor Ort. Grundsätzlich möglich wäre es wohl.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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