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RubrikAusbildung zurück
ThemaFwDV2 Ausbildung Truppmann8 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP806080
Datum24.03.2015 13:42      MSG-Nr: [ 806080 ]4363 x gelesen

Man müsste natürlich die Inhalte des TM2 so legen, dass die, die auf dem TM1 aufbauen, auch erst hinterher kommen. Wenn man den TM2 am Standort macht, die Anwärter auch vor der Grundausbildung schon im Rahmen des möglichen an der Standortausbildung teilnehmen und nur einer/wenige Teilnehmer dieses Programm durchlaufen, könnte es machbar sein. Anhand des groben Lehrplans beispielsweise die 12 Stunden Zivilschutz, 5 standortbezogene Objektkunde, 5 standortbezogene Sonderfahrzeuge, 1 Hygiene, evtl. 4 Erste Hilfe, 3 Rechtsgrundlagen - solche Einheiten würde ich (ganz oder teilweise) auch einem Anwärter auf den TM2 anrechnen, der noch nicht bei der Grundausbildung war, weil er diese dafür nicht zwingend braucht, um einen Lernerfolg zu haben.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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