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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Neufassung des DGUV Grundsatzes Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr | 19 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 806178 | ||
Datum | 26.03.2015 23:17 MSG-Nr: [ 806178 ] | 4376 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der letzten gedruckten Ausgabe vom Dezember 2009 sind: Vorwort: Werkfeuerwehrtechniker und Beschreibung der Anforderungen an die Dokumentation der Prüfungen aufgenommen Abschnitt 1: Erhöhung der möglichen Verwendungsdauer von Feuerwehr-Haltegurten nach DIN 14926 und 14927 des Typs A auf 12 Jahre. Abschnitt 3: Konkretisierung des Abschnitts 3.2.3.2 hinsichtlich des Sachkundigen für die Sicherheitshauptprüfung Abschnitt 4: Luftheber umbenannt in Hebekissensystem Abschnitt 6: Einsteckteil und Steckleiter-Verbindungsteil aufgenommen Abschnitt 11: Prüfung von Druckschläuchen mit Arbeitsdruck Prüfung einmal jährlich durchgängig konkretisiert in alle 12 Monate Anhang: Trennscheiben und Fahrgestellwerkzeug in Tabelle aufgenommen Zeitintervall für Belastungsprüfung der hydraulischen Winde (Büffelwinde) angeglichen an hydraulische Rettungsgeräte: 3 Jahre jährlich geändert in alle 12 Monate | ||||
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